Juristisches Gutachten der SPD: Volksabstimmung über Stuttgart 21 ist zweifelsfrei rechtlich möglich

Veröffentlicht am 26.10.2010 in Landespolitik

Fraktionschef Schmiedel: "Jetzt wird sich zeigen, wer das Volk wirklich an der Entscheidung beteiligen will und wer rechtliche Bedenken vorschiebt, um dies zu verhindern"

Nils Schmid: "Die Regierung hat es in der Hand, die Baden-Württemberger über den Bahnhofsneubau entscheiden zu lassen und Stuttgart 21 damit die Zustimmung der Bevölkerung zu verschaffen"

Die SPD-Landtagsfraktion belegt mit ihrem heute vorgelegten Gutachten, dass eine Volksabstimmung über ein Ausstiegsgesetz für Stuttgart 21 mit der Verfassung vereinbar ist. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens von Professor Georg Hermes (Goethe-Universität Frankfurt) und Professor Joachim Wieland (Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer). "Damit ist klar: Die Landesregierung kann das Volk über Stuttgart 21 abstimmen lassen, wenn sie nur will", sagt Fraktionschef Claus Schmiedel. "Ministerpräsident Mappus muss jetzt die Baden-Württemberger selbst entscheiden lassen und Stuttgart 21 damit die Zustimmung der Bevölkerung verschaffen", erklärt Nils Schmid, Fraktionsvize und SPD-Spitzenkandidat.

Damit verfügt die SPD-Fraktion über ein zweites wissenschaftliches Gutachten, das eine Volksabstimmung über Stuttgart 21 für möglich hält. Zuvor hatte bereits der wissenschaftliche Dienst des Bundestages mit einer eigenen juristischen Stellungnahme dieses Vorhaben untermauert. "Mappus kann sich jetzt nicht mehr allein auf das Kirchhof-Gutachten zurückziehen, um die Volksabstimmung abzulehnen", erklärt Schmid, selbst promovierter Jurist. Die SPD wird ihr Vorhaben am Donnerstag im Landtag zur Abstimmung stellen. "Dann wird sich zeigen, wer das Volk wirklich an der Entscheidung beteiligen will und wer rechtliche Bedenken vorschiebt, um das zu verhindern", sagt Schmiedel.

Die Gutachter führen in ihrer Stellungnahme aus, dass eine erfolgreiche Volksabstimmung über ein Ausstiegsgesetz dem Land ein außerordentliches Kündigungsrecht verschaffen würde. "Grund hierfür ist, dass eine Volksabstimmung die bisherige haushalts-, verkehrs-, wirtschafts- und strukturpolitisch positive Bewertung des Vorhabens durch die Landesregierung und den Landtag revidieren könnte", erläutert Professor Georg Hermes. Allerdings verweisen die Gutachter darauf hin, dass die Deutsche Bahn entschädigt werden müsse. Dies will die SPD der Bevölkerung deshalb auch als wesentliche Information vor einer Volksabstimmung vermitteln.

Entgegen der Auffassung der Regierung ist Professor Joachim Wieland davon überzeugt, dass die Landesregierung zur Einleitung einer Volksabstimmung ein Ausstiegsgesetz in den Landtag einbringen kann, auch wenn sie selbst an der Umsetzung des Projekts festhalte. "Die Verfassung verlangt zwar, dass die Mehrheit im Landtag einen Gesetzentwurf der Regierung ablehnt, sie verlangt aber nicht, dass zwischen der Mehrheit im Landtag und der Regierung tatsächlich ein Konflikt besteht", unterstreicht der Gutachter.

Auch die Relevanz einer Entscheidung über Stuttgart 21 für den Landeshaushalt stellt nach Ansicht der Experten keine Hürde für eine Volksabstimmung dar. Dazu Wieland: "Die Verfassung verbietet die Volksabstimmung nur über das Staatshaushaltsgesetz, nicht jedoch über Gesetze mit finanziellen Auswirkungen auf den Staatshaushalt."

Im Ergebnis sind daher beide Hochschullehrer davon überzeugt: "Eine Volksabstimmung über den Ausstieg aus der Finanzierungsvereinbarung zu Stuttgart 21 und der Ausstieg aus dem Projekt selbst sind rechtlich möglich."

Claus Schmiedel dankte beiden Professoren für die Expertise. Er forderte, dass dieses Gutachten ein wesentlicher Beitrag für die Entwicklung des baden-württembergischen Landesrechts werde. In Richtung Ministerpräsident Mappus sagte er: "Die SPD-Landtagsfraktion hat einen verfassungsrechtlich sauberen Weg aufgezeigt, die Bevölkerung im Land wieder zusammenzuführen und zu befrieden." Wenn Mappus wirklich die Unterstützung der meisten Baden-Württemberger für das Projekt haben wolle, müsse er diese Chance für ein Plebiszit nutzen. Sollte die Landesregierung sich verweigern, will die SPD eine Volksabstimmung nach der Landtagswahl anstreben. "Nur mit einer Volksabstimmung schaffen wir es, die gespaltene Gesellschaft wieder zu einen", unterstreicht Schmid.

 
 

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