Warum muss die Grundsteuer reformiert werden? Im Jahr 2018 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass das bestehende Bewertungssystem für die Grundsteuer verfassungswidrig ist, weil es ähnliche Grundstücke ungleich behandelt, was dem im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht. Ob dies nun mit dem neuen Bewertungssystem gerechter ist? – diese Frage ist noch unbeantwortet.
Ist die Neufassung der Hebesatzung noch relativ „einfach“ – es gibt hier Mustersatzungen des Gemeindetages, die juristisch überprüft sind und der Kommune eine gewisse Rechtssicherheit geben, stellt sich jedoch die Festlegung der neuen Hebesätze schwieriger dar, denn hier gibt es wie so oft Gewinner und Verlierer.
Herr Schuster hat uns in einer gelungenen, verständlichen Präsentation das Thema aufbereitet. Hilfreich dabei waren für uns auch die Beispielrechnungen, die uns gezeigt haben, wie sich die Vorgaben auf einzelne Grundstücke auswirken. Herzlichen Dank an dieser Stelle nochmals an Herrn Schuster.
In mehreren Sitzungen haben wir uns mit dem Thema beschäftigt. Konsens herrschte sowohl bei der Verwaltung als auch beim Gemeinderat, dass die Hebesätze aufkommensneutral festgelegt werden – kurz gesagt: wir wollen so viel Grundsteuer im Haushalt 2025 verbuchen können wie in den Jahren vorher.
Dies ist jedoch nicht gleichbedeutend, dass der Bürger auch so viel bezahlt wie bisher. Es wird Verschiebungen innerhalb der Zahlergruppen geben, denn ausschlaggebend bei der Berechnung ist künftig die Grundstücksgröße und die Bewertung vor Ort (Bodenrichtwert):
- ob hier ein neugebautes Haus draufsteht, oder ein abbruchreifes Gebäude spielt keine Rolle
- -ob ein Grundstück in seiner vollen Größe oder seine Lage voll bebaubar ist, spielt keine Rolle
- ob der Bebauungsplan eine weitere Bebauung möglich macht, spielt keine Rolle.
Leider hat es sich die Landesregierung Baden-Württemberg mit dem am 04.11.2020 im Landtag verabschiedeten Gesetz zur Grundsteuer nach unserer Meinung zu einfach gemacht. Aber gut, wir als Kommune sind an die Vorgaben des Landes gebunden und müssen diese umsetzen und dürfen dafür nun die berechtigte Kritik der Bürger und Bürgerinnen aushalten.
Früher hat man Wert auf ein großes Grundstück gelegt – Haus mit großem Nutzgarten war für viele wichtig und notwendig, denn mit dem Nutzgarten wurde in den Siedlungsjahren die Familie ernährt.
Ab Januar 2025 wird dieses Grundstück für viele zur Last, denn sie müssen tiefer in die Tasche greifen und haben sicherlich teilweise auch Angst, ob sie sich ihr Grundstück mit Haus noch „leisten“ können.
Ich zitiere aus der Heilbronner Stimme vom 24. Oktober 2024:
„Von den Hausbesitzern erwartet das Land Baden-Württemberg viel. Sie sollen in teure klimaneutrale Heizungen investieren, Photovoltaikanlagen installieren und energetisch sanieren. Wer soll das alles bezahlen?“ Zitat Ende.
Uns ist dies bewusst, aber wie bereits erwähnt, wir müssen die Hebesätze nach den Vorgaben des Landes festsetzen
- wohlwissend, dass es hier wieder einige Einsprüche und Verfahren geben wird.
- wohlwissend, dass für den Bürger die Kommune und der Gemeinderat der Übeltäter ist
- wohlwissend, dass die Kritik und vor allen Dingen der Unmut der Bürger den zuständigen Sachbearbeiter hier im Rathaus treffen wird.
Wir bzw. die Verwaltung sind nun auch gefordert, den Grundstücksbesitzer mit einem großen Grundstück zu unterstützen. Ist es vielleicht möglich auf der Freifläche z.B. ein weiteres Haus zu bauen oder gibt es die Möglichkeit für Tiny-Häuser. Hier müssen die Bebauungspläne überprüft und gegebenenfalls – wenn möglich – angepasst werden.
Hier gilt: Innenverdichtung statt Ausweisung von neuen Baugebieten.
Auch kommen nun vielleicht die sogenannten „Enkelgrundstücke“ in die Vermarktung und werden bebaut, dies war schon lange ein Wunsch hier im Gremium.
Die SPD-Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag in beiden Punkten zu