Heribert Blättgen (MdL, SPD) informiert:
Homepage zum Bildungszeitgesetz freigeschaltet
Am 1. Juli 2015 tritt das Bildungszeitgesetz Baden-‐Württemberg in Kraft. Danach haben Beschäftigte im Land Anspruch auf eine Freistellung von bis zu fünf Tagen pro Jahr, um an beruflichen und politischen Weiterbildungen teilzunehmen. Das Bildungszeit-gesetz sieht auch eine Freistellung für Qualifizierungen im Ehrenamt vor.
Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Bildungszeit ist, dass die Maßnahme von einer anerkannten Bildungseinrichtung durchgeführt wird. Das Verfahren zur Anerkennung der Bildungseinrichtungen ist nun gestartet. Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, das auch die weitere Umsetzung des Bildungszeitgesetzes verantwortet. Als zentrale Informations-‐und Kommunikationsplattform wurde inzwischen eine Homepage freigeschaltet. Unter www.bildungszeitgesetz.de stehen unter anderem Merkblätter für Beschäftigte, Betriebe und Bildungseinrichtungen bereit. Anträge und die erforderlichen Nachweise müssen beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht werden, wo sie bearbeitet und beschieden werden.