AG 60plus: Wenn der Fall der Pflegebedürftigkeit eintritt

Veröffentlicht am 14.03.2010 in Arbeitsgemeinschaften

Als Erfolgsmodell und wichtigen Baustein bei der Absicherung sozialer Risiken bezeichnete die stellvertretende Landesvorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft 60plus in Baden-Württemberg, Marga Elser, die 1995 eingeführte Pflegeversicherung und darüber hinaus das vor zwei Jahren beschlossene Pflegeweiterentwicklungs-gesetz, an dem die frühere Bundestagsabgeordnete mitgewirkt hat.

Beim März-Treffen der AG 60plus des Kreisverbands Heilbronn-Land in der SPD-Geschäfts-stelle erläuterte Elser die an die Lebenssituation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen besser angepassten Punkte der Pflegereform. Für Arbeitnehmer und Rentner fällt zwar negativ ins Gewicht, dass mit der zur Jahresmitte 2008 in Kraft getretenen Reform der Pflegeversicherung die Beitragssätze um 0,25 Prozent angehoben worden sind. Für Elser wird damit jedoch dem Prinzip der Solidar-gemeinschaft Rechnung getragen. Mit der angestrebten Einnahmeverbesserung um jährlich etwa 2,5 Milliarden Euro dürfte die Finanzierung der Pflegeversicherung bis zum Jahre 2015 gesichert sein. Wichtig erscheint für Elser, dass sich der Leistungskatalog in der Pflegeversicherung erweitert hat und nun auch die ständig steigende Zahl altersverwirrter Menschen einschließt, die körperlich noch fit sind, aber als Demenzkranke rund um die Uhr betreut werden müssen. In der Diskussion kamen u. a. restriktives Verhalten des medizinischen Dienstes bei der Festlegung der Pflegestufen und Berichte über vernachlässigte Menschen in Pflegeheimen zur Sprache. Marga Elser empfahl die Inanspruchnahme von Beratung zur Einordnung der Pflegebedürftigkeit bei Pflegestützpunkten, im Landkreis bei IAV-Stellen. Was die Pflegequalität betrifft, so habe die Neuregelung zur Qualitätssicherung wie die Entwicklung von Qualitätsstandards und der Qualitätsprüfungen erheblich zur Erhöhung des Heimstandards beigetragen.

 
 

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