Antrag der SPD –Fraktion zur Gebührenordnung der Bürgerbüros

Veröffentlicht am 03.01.2014 in Stadtverband

Die SPD-Fraktion beantragt, die Gebührenordnung für die Bürgerhäuser noch einmal zu überprüfen. Für Vereine sollte nicht nur die regelmäßige Nutzung der Bürgersäle stundenweise abgerechnet werden, sondern auch die einmalige oder gelegentliche Nutzung stundenweise möglich sein, wenn z.B. kurze Abteilungsbesprechungen stattfinden.

Hintergrund:

Der Mehrzweckraum der Schule in Zimmerhof wurde von einer Sportgruppe noch für ca. 1,5 Stunden im Anschluss an den Sport genutzt zu einer  Abteilungsbesprechung mit kleinem Umtrunk, was auch vorher beantragt wurde. Dafür wurden dem Verein € 50,- in Rechnung gestellt, was der Nutzungsgebühr entspricht, die Vereine entrichten, wenn sie den Raum für den ganzen Tag oder den ganzen Abend mieten z.B. für ein Fest oder eine öffentliche Veranstaltung. Früher wurde es so gehandhabt, dass bei solchen kurzen Nutzungen der übliche Stundensatz berechnet wurde.

Offensichtlich besagt unsere seit 01.01.13 gültige Gebührenordnung, dass die einmalige, d.h. nicht regelmäßige Nutzung unabhängig von der Dauer der Nutzung € 50,- kostet.

Wir halten diese Gebühr für größere, auch abendfüllende Veranstaltungen für völlig in Ordnung, sehen aber bei kurzen Nutzungen wie oben erwähnt, die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, zumal die Kosten für Heizung, Wasser, Strom ja auch wesentlich niedriger sind.

Wir schlagen vor, die Satzung/Gebührenordnung dahingehend zu ändern, dass der Mehrzweckraum der Schule in Zimmerhof  von Vereinen bei einer Nutzungsdauer bis zu 2 Stunden einmalig genutzt werden kann, wobei ein Stundensatz  von z.B. € 5,- zu entrichten ist. (Bei regelmäßiger Nutzung wird in allen Bürgersälen z.B. ein Stundensatz von € 4,- abgerechnet. Ein kleiner Aufschlag wäre gerechtfertigt, da der Verwaltungsaufwand bei einmaliger Nutzung höher ist.)

Gleichzeitig bitten wir die Verwaltung zu prüfen, ob ein Bedarf für kurze Nutzungen auch für andere Bürgersäle oder sonstige Räumlichkeiten im Stadtgebiet besteht und die Satzung entsprechend angepasst werden müsste.

Schließlich ist es wichtig für das Zusammenleben unserer Bürgerinnen und Bürger, dass sie Begegnungsmöglichkeiten und – orte haben. Die Stadt Bad Rappenau unterstützt die Vereine bereits auf vielfältige Weise. Die einmalige Bereitstellung von Räumen wäre ein weiterer Mosaikstein.

Für die SPD-Fraktion

Martina Trunzer

 
 

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